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1.
Anmeldungen
werden schriftlich, per Telefax oder E-Mail, sowie über unser Online-Formular angenommen.

2.
Jeder Seminarteilnehmer erhält die jeweils ausgeschriebene Anzahl an Unterrichtsstunden. Die Zusammenstellung der Unterrichtsgruppen erfolgt sowohl unter pädagogischen als auch organisatorischen Gesichtspunkten.

3.
Die Zusammenstellung der Unterrichtsgruppen erfolgt sowohl unter pädagogischen als auch organisatorischen Gesichtspunkten.

4.
Die Mindestteilnehmerzahl bei einem Zusatzangebot (Segeln, Surfen, Bogenschießen etc.) beträgt 4. Sollte diese Teilnehmerzahl in einer Woche nicht erreicht werden, kann der Kurs auch kurzfristig abgesagt werden.

5.
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Die Aufsichtspflicht der Seminarleitung beginnt am Anreisetag und endet am Abreisetag.

6.
Nehmen aus einer Familie mehrere Kinder teil oder wird ein Kind für weitere Seminare angemeldet, so gewähren wir ab der zweiten Anmeldung eine Familienermäßigung auf die Anmeldegebühren von 50 €.

7.
Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung und der Zusendung des Sicherungsscheines, der die Absicherung der geleisteten Zahlungen gemäß §651 BGB garantiert, wird eine Anzahlung in Höhe von 260 € fällig. Die Zahlung der restlichen Gebühr wird 4 Wochen vor Seminarbeginn fällig. Überweisen Sie bitte auf unser Konto: Kto.-Nr. 63835, BLZ 53350000 bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf.

8.
Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Seminarbeginn erheben wir eine Ausfallgebühr von 50 €.
Zwischen 28 und 15 Tagen vor Beginn berechnen wir 30%, zwischen 14 und 8 Tagen vor Beginn 50% der Seminargebühr als Ausfallkosten.
Im Falle eines Rücktritts bei weniger als 8 Tagen vor Kursbeginn oder Abbruch des Seminars wegen Krankheit oder Heimweh werden mindestens 25% der Seminargebühren vergütet, deren Gegenwert nicht in Anspruch genommen wurde.
Ausfallgebühren entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt werden kann. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Verspätete oder nicht geleistete Zahlungen gelten nicht automatisch als Abmeldung.

9.
Muss ein Schüler wegen groben Verstoßes gegen unsere Seminarregeln bzw. gegen die Regeln unserer Seminarhäuser vorzeitig nach Hause geschickt werden, erfolgt keine Kostenerstattung.

10.
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Nicht vorgenommene oder zu spät geleistete Zahlungen gelten nicht automatisch als Abmeldung.

11.
Die Mindestteilnehmerzahl pro Seminarwoche beträgt 10. Falls ein Seminar nicht stattfindet bzw. eine Seminarwoche abgesagt werden muss, teilen wir Ihnen dies bis spätestens 10 Tage vor Beginn des jeweiligen Seminartermines mit. Bis dahin geleistete Zahlungen werden Ihnen in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen uns bestehen in diesem Fall nicht.

12.
Seminarteilnehmer, die vor Seminarbeginn eine ansteckende Krankheit hatten oder mit einer Person in Verbindung standen, die eine ansteckende Krankheit hatte, müssen je nach Inkubationszeit eine vom Arzt unterschriebene Bestätigung vorlegen, dass sie für die anderen Seminarteilnehmer keine gesundheitliche Gefährdung darstellen.

13.
Der Besitz und Gebrauch von Alkohol, Drogen und Waffen jeder Art ist auf unseren Seminaren nicht erlaubt.

14.
Die Seminarleitung nimmt bei Anreise auf Wunsch mitgebrachte Wertsachen und Bargeld in Verwahrung und haftet dafür.

15.
Ein aufgetretener Mangel ist uns bzw. der Seminarleitung unverzüglich noch während des Seminares anzuzeigen. Ist es nicht möglich, den Mangel noch während des Seminares zu beheben, setzen wir gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Kind ein gegengezeichnetes Schreiben auf, das als Grundlage möglicher Schadensersatzansprüche dient. Etwaige Ansprüche müssen spätestens bis zum 30. Tag nach vertraglich vereinbarter Beendigung des Seminares geltend gemacht werden.

16.
Bei Unfall während des Aufenthalts tritt die Versicherung des LernTeams ein, wenn der Unfall durch Fahrlässigkeit des LernTeams verursacht wurde.
Ansonsten werden die Kosten über die Kranken- bzw. Unfallversicherung des Teilnehmers abgerechnet.

17.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das deutsche Recht anzuwenden. Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Marburg.

Marburg, im Januar 2010

 

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